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Leistungskontrollen sind in der Allgemeinen Verordnung der ETH über Leistungskontrollen geregelt. Leistungskontrollen bestehen aus Prüfungen oder aus Semesterleistungen (Berichte, Referate ...). Sie werden mit einer Note oder mit "bestanden / nicht bestanden" bewertet. Eine nicht bestandene Leistungskontrolle kann einmal wiederholt werden. Aktuelle Informationen über die Leistungskontrollen, insbesondere über die Prüfungen, finden sich im Vorlesungsverzeichnis.
Besteht eine Leistungskontrolle aus einer Prüfung, so wird diese meistens in einer Prüfungssession abgelegt. Modus (schriftlich, mündlich) und Dauer der Prüfung sind im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgehalten. In gewissen Prüfungsfächern wird der Stoff von zwei Vorlesungen aus zwei aufeinanderfolgenden Semestern geprüft (sog. "Jahreskurs").
Zu allen Lehrveranstaltungen, deren Leistungskontrolle nicht in einer Prüfung besteht, gehört eine Leistungskontrolle, deren Form im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt ist. Details zu diesen Leistungskontrollen sind auf den Websites des Departements publiziert.
Für die Zulassung zu Leistugskontrollen kann von den Studierenden eine Bescheinigung darüber verlangt werden, dass sie die zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen ordnungsgemäss absolviert haben. Eine allfällige Bescheinigungspflicht ist im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Die BEdingungen zum ERwerb der Bescheinigung (z.B. Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl von Übungslösungen) müssen zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Dozierenden bekannt gegeben werden.
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